Für stundenweise Betreuung oder für eine helfende Hand bei Wäsche, Einkauf oder Kochen: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 können dafür den sogenannten Entlastungsbetrag nutzen. Er beträgt 131 Euro im Monat. Geld, das Pflegebedürftige nicht nutzen, «sparen» sie bei der Pflegekasse an und können es bis Ende Juli des Folgejahres verwenden.
Und so läuft es: Pflegebedürftige suchen sich einen Anbieter oder Pflegedienst, legen das Geld zunächst aus und lassen sich die Kosten im Anschluss von der Pflegekasse erstatten. Alternativ haben Pflegebedürftige die Möglichkeit, dem Anbieter mit einer sogenannten Abtretungserklärung zu erlauben, die Kosten direkt mit der Pflegekasse abzurechnen.
Rund um den Entlastungsbetrag passiert aber immer wieder Betrug: Unseriöse Anbieter versuchen der Verbraucherzentrale Berlin zufolge immer häufiger, Leistungen bei der Pflegekasse abzurechnen, die es nie gegeben hat.
«Die uns bekannten Fälle zeigen, dass einzelne Anbieter gezielt das Vertrauen und die Unwissenheit pflegebedürftiger Menschen ausnutzen», so Pascal Bading, Projektleiter Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin.
Dass etwas nicht stimmt, merken Pflegebedürftige in aller Regel, wenn sie sich eine andere Leistung von der Pflegekasse erstatten lassen wollen - und dann erfahren, dass ihr Entlastungsguthaben unerklärlicherweise aufgebraucht ist.
Wie gehen die Betrüger vor? Der Verbraucherzentrale Berlin zufolge sieht eine häufige Betrugsmasche so aus:
Mitunter jubeln Betrüger Pflegebedürftigen Abtretungserklärungen zum Unterschreiben unter und versuchen dann, erfundene Leistungen direkt mit der Pflegekasse abzurechnen.
Was also tun, damit der eigene Entlastungsbetrag nicht Betrügern zum Opfer fällt?
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(11.02.2026)
